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Der österreichische Wald in Zahlen
| Landesfläche | 83.879 km² |
| Waldfläche | 47% oder ca. 39.000 km² (~ 3,9 Mio ha) |
Waldeigentum![]() | |
| Quelle: www.lebensministerium.at, Abruf 13.3.2011. | |
Waldkarte Österreich![]() | |
| Quelle: Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft, Institut für Waldinventur, März 2011 | |
Waldanteil Österreich![]() | |
| Quelle: Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft, Institut für Waldinventur, März 2011 | |
Waldentwicklungsplan
Der Waldentwicklungsplan stellt als forstlicher Rahmenplan bundesweit die Waldverhältnisse dar, zeigt die Leitfunktion des Waldes auf und soll durch vorausschauende Planung dazu beitragen, den Wald und seine Funktionen nachhaltig und bestmöglich zu erhalten. Gleichzeitig stellt er eine wichtige Grundlage für forstpolitische und forstrechtliche Entscheidungen, forstliche Gutachten und auch für nicht-forstliche Planungen dar.
Forstliche Raumplanung
Praxisplan Waldwirtschaft - ein neues Planungswerkzeug für kleinere ForstbetriebeWaldentwicklungsplan
Der Waldentwicklungsplan stellt als forstlicher Rahmenplan bundesweit die Waldverhältnisse dar, zeigt die Leitfunktion des Waldes auf und soll durch vorausschauende Planung dazu beitragen, den Wald und seine Funktionen nachhaltig und bestmöglich zu erhalten. Gleichzeitig stellt er eine wichtige Grundlage für forstpolitische und forstrechtliche Entscheidungen, forstliche Gutachten und auch für nicht-forstliche Planungen dar.
Waldfachplan
Waldfachpläne sind Instrumente der forstlichen Raumplanung, die auf freiwilliger Basis, meist auf Initiative der Waldbesitzer, erstellt werden. Sie dienen der planmäßigen Darstellung und Umsetzung betriebsspezifischer forstfachlicher und /oder fachübergreifender Themenstellungen (z.B. Natur-, Wasser- und Bodenschutz, Forst - Kultur).
Gefahrenzonenplan
Ein Gefahrenzonenplan (GZP) ist ein Gutachten, in dem jene Siedlungsbereiche, welche durch Wildbäche, Lawinen und Erosion gefährdet sind, dargestellt werden. Er ist Grundlage für die Abschätzung der Dringlichkeit und für die Planung von Schutzmaßnahmen. Für die Erstellung der Gefahrenzonenpläne sind die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung zuständig. Die Gefahrenzonenpläne erstrecken sich in der Regel auf ein Gemeindegebiet und unterstützt die Baubehörde, die örtliche und überörtliche Raumplanung und dient Fragen des Sicherheitswesens. Verbindlichkeit erhält der GZP durch die Raumordnungsgesetze der Länder. Dadurch entsteht Einfluss auf die örtliche Raumordnung (Baubewilligung).
Quelle: www.lebensministerium.at, 29.11.2007



